Ausführungsverordnungen des „Schoggigesetzes“ aktualisiert

Gestern hat der Bun­desrat die Revi­sion der bei­den Aus­führungsverord­nun­gen zum Bun­des­ge­setz über die Ein- und Aus­fuhr von Erzeug­nis­sen aus Land­wirtschaft­spro­duk­ten beschlossen. Das sog. „Schog­gige­setz“ regelt den Han­del mit land­wirtschaftlichen Ver­ar­beitung­spro­duk­ten und gle­icht die in der Schweiz höheren Rohstoff­preise für die Nahrungsmit­telin­dus­trie aus.

Die Revi­sio­nen der Verord­nung über Aus­fuhrbeiträge für Erzeug­nisse aus Land­wirtschaft­spro­duk­ten (Aus­fuhrbeitragsverord­nung) und der Verord­nung über die Indus­tri­eschutzele­mente und die beweglichen Teil­be­träge bei der Ein­fuhr von Erzeug­nis­sen aus Land­wirtschaft­spro­duk­ten umfassen Änderun­gen des Rohstoff­preisaus­gle­ichs bei Eiern, Pflanzen­fett, Zuck­er und Milch­grund­stof­fen. Zudem wer­den die Fris­ten zur Ein­re­ichung der Abrech­nungs­ge­suche angepasst und sollen die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Bud­get­mit­tel bess­er aus­geschöpft wer­den kön­nen. Die rev­i­dierten Verord­nun­gen treten am 1. Jan­u­ar bzw. am 1. Feb­ru­ar 2012 in Kraft.

Zu den Einzel­heit­en der Revi­sio­nen siehe die Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Volk­swirtschafts­de­parte­ments EVD).