2C_303/2010: Staatshaftungsansprüche einer ausländischen konkursiten Gesellschaft setzen Konkursanerkennung voraus (Skyguide)

Wie zuvor das BVGer weist das BGer die Staat­shaf­tungsklage der Bashkiri­an Air­lines gegen Skyguide ab. Es bestätigt die Auf­fas­sung des BVGer, dass die Klage der Bashkiri­an Air­lines die Anerken­nung des rus­sis­chen Konkurs­dekrets voraussetzt.

Aus der Medi­en­mit­teilung des BGer:

Mit Urteil vom 24. Okto­ber 2011 hat das Bun­des­gericht die Beschw­erde der Bashkiri­an Air­lines im Staat­shaf­tungsver­fahren gegen Skyguide abgewiesen. Stre­it­ge­gen­stand vor Bun­des­gericht bildete nicht das Schaden­er­satzbegehren an sich, über welch­es formell noch nicht entsch­ieden wor­den ist. Zu beurteilen waren allein prozes­suale Aspek­te, welche mit der Rechts­form der Bashkiri­an Air­lines, deren Pri­vatisierung und späteren Konkurs während hängigem Ver­fahren in Zusam­men­hang standen. Das Bun­des­gericht bestätigte, dass es der Flugge­sellschaft nach Eröff­nung des Konkurs­es in Rus­s­land im schweiz­erischen Staat­shaf­tungsver­fahren an der erforder­lichen Prozess­führungs­befug­nis fehlt. Das Gel­tend­machen von Staat­shaf­tungsansprüchen durch eine im Aus­land in Konkurs gefal­l­ene Gesellschaft bedarf der vorgängi­gen Anerken­nung des aus­ländis­chen Konkurs­es in der Schweiz nach den Bes­tim­mungen des Bun­des­ge­set­zes über das Inter­na­tionale Pri­va­trecht (IPRG). Die Bashkiri­an Air­lines bzw. deren Konkursver­wal­ter hat­te es unter­lassen, beim dafür zuständi­gen Gericht in der Schweiz rechtzeit­ig um diese Anerken­nung zu ersuchen, weswe­gen auf ihr Staat­shaf­tungs­ge­such zu Recht nicht einge­treten wor­den war.

Im Weit­eren hat das Bun­des­gericht fest­ge­hal­ten, dass das Staat­shaf­tungsver­fahren mit dem vor­liegen­den Entscheid lediglich in Bezug auf die offene Aktienge­sellschaft Bashkiri­an Air­lines erledigt ist. Gemäss dem bun­des­gerichtlichen Urteil hätte hinge­gen geprüft wer­den müssen, ob nicht richtiger­weise die Rus­sis­che Föder­a­tion als an der Forderung Berechtigte ins Ver­fahren hätte ein­be­zo­gen wer­den müssen. Skyguide wird daher vom Bun­des­gericht ange­hal­ten, das Ver­fahren unverzüglich mit der richti­gen Partei fortzuführen und das Schaden­er­satzbegehren materiell zu beurteilen.