Mietrechtlicher Referenzzinssatzes: künftig Ermittlung durch kaufmännische Rundung

Der auf dem Durch­schnittszinssatz basierende hypothekarische Ref­erenzzinssatz wird kün­ftig durch kaufmän­nis­che Run­dung fest­gelegt. Der Bun­desrat hat heute eine Änderung der Verord­nung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäft­sräu­men (VMWG) ver­ab­schiedet. Bish­er richtet sich der Ref­erenzzinssatz nach einem Durch­schnittszinssatz von 3,43 Prozent. Das kaufmän­nis­che Run­dungsmod­ell soll die Berech­nung vere­in­fachen und Ungle­ichgewichte bei der Miet­zins­gestal­tung verhindern.

Seit Sep­tem­ber 2008 wird für die Miet­zins­gestal­tung auf den hypothekarischen Ref­erenzzinssatz abgestellt, der für die Miet­zins­gestal­tung in der ganzen Schweiz mass­ge­blich ist. Der Ref­erenzzinssatz wird durch das Bun­de­samt für Woh­nungswe­sen (BWO) vierteljährlich bekan­nt gegeben und stützt sich auf den vol­u­mengewichteten Durch­schnittszinssatz der auf Schweiz­er Franken lau­t­en­den inländis­chen Hypothekar­forderun­gen der schweiz­erischen Banken.

Bish­er wurde der Ref­erenzzinssatz angepasst, sobald sich der um 0,25 Prozent­punk­te verän­dert hat. In Zukun­ft wird der Ref­erenzzinssatz durch kaufmän­nis­che Run­dung auf den näch­sten Viertel­prozen­twert fest­gelegt. Der Meth­o­d­en­wech­sel erfol­gt durch eine Änderung der VMWG. Die Anpas­sung tritt auf den 1. Dezem­ber 2011 in Kraft. An diesem Tage wird auch die näch­ste Pub­lika­tion des Ref­erenzzinssatzes ergehen.

Der Entwurf der Geset­zes­re­vi­sion kann hier einge­se­hen werden.