Änderung von zwölf landwirtschaftlichen Verordnungen

Der Bun­desrat hat gestern ins­ge­samt zwölf land­wirtschaftliche Verord­nun­gen rev­i­diert. Zu den Änderun­gen, die grössten­teils am 1. Jan­u­ar 2012 in Kraft treten wer­den, zählen unter anderem fol­gende Punkte:

Mit der Total­re­vi­sion der Inspek­tion­sko­or­di­na­tionsverord­nung (VKIL), neuer Titel: Kon­trol­lko­or­di­na­tionsverord­nung (VKKL), wer­den die min­i­malen Kon­troll­fre­quen­zen im Vet­er­inär­bere­ich vere­in­heitlicht. Fern­er wer­den die Kan­tone kün­ftig für die Fes­tle­gung der Kon­troll­fre­quen­zen für kleine Betriebe sowie für Fisch- und Bienen­hal­tung zuständig sein.

Die Total­re­vi­sion der Fut­ter­mit­tel-Verord­nung, die den Import, die Pro­duk­tion, die Ver­ar­beitung, das Inverkehrbrin­gen und die Ver­wen­dung von Fut­ter­mit­teln regelt, umfasst zwei Änderun­gen. Ein­er­seits wird die Pos­i­tivliste abgeschafft und ana­log der EU eine Liste der ver­bote­nen Aus­gang­spro­duk­te (Neg­a­tivliste) einge­führt. Ander­er­seits wird ein Ver­fahren einge­führt, das den Entzug von Bewil­li­gun­gen für Zusatzstoffe ermöglicht, die in der EU bere­its ver­boten sind.

Die Total­re­vi­sion der Agrarein­fuhrverord­nung (AEV) bet­rifft im Wesentlichen die Ein­führung ein­er neuen Berech­nungsart der Zol­lan­sätze für Getrei­demis­chun­gen. Die Verord­nung über die Tierverkehr-Daten­bank (TVD-Verod­nung) wird im Rah­men ein­er Total­re­vi­sion auf Schweine sowie Pferde, Maultiere und andere Ein­hufer ausgedehnt.

Die Anpas­sung der Bes­tim­mungen für die Aus­nützung von Importkontin­gen­ten von Fleisch in der Schlachtviehverord­nung (SV) bietet den Impor­teuren kün­ftig die Möglichkeit, allfäl­lige verbleibende ersteigerte Zol­lkontin­gente ein­er Ein­fuhrpe­ri­ode auf die näch­ste zu über­tra­gen. Diese Über­tra­gung des Restkontin­gents ist auf max. 5 Prozent des zugeteil­ten Kontin­gents und der zur Aus­nützung über­tra­ge­nen Zol­lkontin­gentsan­teile beschränkt.

Eine Über­sicht über das sog. “Agrarpaket Herb­st 2011″ find­et sich hier.