Der erste Luzerner “Tatort” mit Kommissar Flückiger, der gestern ausgestrahlt wurde, wird von Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt am Untersuchungsamt St. Gallen, rezensiert. Unter der Rubrik “Tatort — Experten rezensieren den Fernsehkrimi” schreiben Staats- und Rechtsanwälte, Richter und Polizisten über den aktuellen Tatort auf der Homepage des Schulthess-Verlags.
Ein Ausschnitt aus der Rezension:
Flückiger selbst scheint mit der seit 1. Januar 2011 geltenden Strafprozessordnung noch nicht so recht vertraut zu sein, denn bis zum grandiosen Finale, bei dem in gewohnter Tatort-Manier die Bösewichte von den Polizisten in Notwehr erschossen werden, hält er es nicht für erforderlich, den Staatsanwalt zu informieren, sondern lässt sich lieber vom Regierungsrat dreinreden, obschon es um einen meldepflichtigen Fall nach Art. 307 der Strafprozessordnung geht.