Luzerner “Tatort”: Rezension eines Staatsanwaltes

Der erste Luzern­er “Tatort” mit Kom­mis­sar Flück­iger, der gestern aus­ges­trahlt wurde, wird von Thomas Han­s­jakob, Erster Staat­san­walt am Unter­suchungsamt St. Gallen, rezen­siert. Unter der Rubrik “Tatort — Experten rezen­sieren den Fernsehkri­mi” schreiben Staats- und Recht­san­wälte, Richter und Polizis­ten über den aktuellen Tatort auf der Home­page des Schulthess-Ver­lags.

Ein Auss­chnitt aus der Rezension:

Flück­iger selb­st scheint mit der seit 1. Jan­u­ar 2011 gel­tenden Straf­prozes­sor­d­nung noch nicht so recht ver­traut zu sein, denn bis zum grandiosen Finale, bei dem in gewohn­ter Tatort-Manier die Bösewichte von den Polizis­ten in Notwehr erschossen wer­den, hält er es nicht für erforder­lich, den Staat­san­walt zu informieren, son­dern lässt sich lieber vom Regierungsrat dreinre­den, obschon es um einen meldepflichti­gen Fall nach Art. 307 der Straf­prozes­sor­d­nung geht.