Änderung des VStG: Neue Erhebungsmethode für Verrechnungssteuer

Der Bun­desrat hat heute eine Botschaft zur Änderung des Bun­des­ge­set­zes über die Ver­rech­nungss­teuer (VStG) ver­ab­schiedet. Diese Änderun­gen sollen es Schweiz­er Unternehmen ermöglichen, ihre Oblig­a­tio­nen zu wet­tbe­werb­s­fähi­gen Bedin­gun­gen in der Schweiz zu emit­tieren. Die Neuerun­gen wür­den auch für die neu geschaf­fe­nen Con­tin­gent Con­vert­ible Bonds („Coco-Bonds“) gel­ten. Deren Emis­sion in der Schweiz stellt die Anwen­dung schweiz­erischen Rechts sich­er, wom­it sich die Rechtssicher­heit dieses Instru­ments erhöht. Gle­ichzeit­ig soll mit diesen Änderun­gen die Sicherungs­funk­tion der Ver­rech­nungss­teuer gestärkt werden.

Der Entwurf zur Änderung des Geset­zes über die Ver­rech­nungss­teuer (VStG) und die Botschaft zur Änderung des Bun­des­ge­set­zes über die Ver­rech­nungss­teuer find­en sich hier.

Über die Einzel­heit­en informiert eine Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Finanzde­parte­ments (EFD). Siehe auch die Berichter­stat­tung in der NZZ.