Änderung der Bankenverordnung

Der Bun­desrat hat heute eine Änderung der Banken­verord­nung (BankV) auf den 1. Sep­tem­ber 2011 in Kraft gesetzt.

In der Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Finanzde­parte­ments (EFD) heisst es dazu:

Mit diesen Änderun­gen bleiben Bankein­la­gen pro Ein­leger und Bank bis zu einem Betrag von 100‘000 Franken geschützt, und die Banken sind auch kün­ftig verpflichtet, in Abhängigkeit der priv­i­legierten Ein­la­gen ihrer Kundin­nen und Kun­den ständig inländisch gedeck­te Forderun­gen oder übrige in der Schweiz bele­gene Aktiv­en zu hal­ten. Weit­er treten defin­i­tiv in Kraft eine grosszügigere sofor­tige Auszahlung von gesicherten Ein­la­gen aus Mit­teln der in Schwierigkeit­en ger­ate­nen Bank, die Anhebung des durch die Banken max­i­mal garantierten Betrags auf 6 Mil­liar­den Franken und die geson­derte und zusät­zliche Priv­i­legierung von Ein­la­gen bei Vor­sorges­tiftun­gen im Konkurs­fall. Eben­falls in Kraft treten diverse Verbesserun­gen im Sanierungsver­fahren von Banken, darunter namentlich das neue Instru­ment der sep­a­rat­en Weit­er­führung von einzel­nen Bank­di­en­stleis­tun­gen, die Verkürzung der Auszahlungs­frist für gesicherte Ein­la­gen und vere­in­heitlichte Regelun­gen zur Insol­venz von weit­eren Teil­nehmern am Finanz­markt sowie zur Anerken­nung aus­ländis­ch­er Insolvenzmassnahmen.