Die Revision des MedBG umfasst u.a. folgende Punkte:
- Die Ausbildungsziele werden angesichts des neuen Art. 118a BV um „angemessene Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren“ ergänzt.
- Der Begriff "selbstständige Berufsausübung" wird durch den Begriff "privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt.
- Es erfolgt eine Anpassung an die voraussichtlich 2011 auch für die Schweiz in Kraft tretende EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG).

