Neue Patientenverfügung von FMH und SAMW

Patien­ten­ver­fü­gun­gen wer­den ab 2013 erst­mals schweizweit im neuen Erwach­se­nen­schutzrecht des Zivilge­set­zbuch­es (ZGB) geregelt. Aus diesem Anlass haben die Verbindung der Schweiz­er Ärztin­nen und Ärzte (FMH) und die Schweiz­erische Akademie der medi­zinis­chen Wis­senschaften (SAMW) die bish­erige FMH-Patien­ten­ver­fü­gung gemein­sam überarbeitet.

Die neue Patien­ten­ver­fü­gung ori­en­tiert sich an den von der SAMW erar­beit­eten medi­zinisch-ethis­chen Empfehlun­gen und Richtlin­ien zum The­ma «Patien­ten­ver­fü­gun­gen». Das aktuelle Muster ste­ht auf Deutsch, Franzö­sisch, Ital­ienisch und Englisch sowie in zwei Vari­anten zur Ver­fü­gung: Eine Kurz­fas­sung für die am häu­fig­sten geäusserten Wün­sche sowie eine aus­führliche Ver­sion mit detail­liert­eren Angaben.

Die Patien­ten­ver­fü­gung und die zuge­höri­gen Erläuterun­gen kön­nen hier herun­terge­laden wer­den; die SAMW-Richtlin­ien zu «Patien­ten­ver­fü­gun­gen» find­en sich hier. Siehe auch unseren Beitrag zur Revi­sion des Erwachsenenschutzrechts.