8C_603/2010: Deckung bestimmter Ferienentschädigungen durch die Insolvenzentschädigung (amtl. Publ.)

Das BGer hält im Urteil 8C_603/2010 Fol­gen­des fest:

6.4 Zusam­men­fassend ist festzuhal­ten, dass Entschädi­gun­gen für noch nicht bezo­gene Ferien von ehe­mals im Monat­slohn angestellt gewe­se­nen Per­so­n­en, welche keine Ferien­lohnzuschläge erhal­ten haben, und — bei entsprechen­der arbeitsver­traglich­er Übereinkun­ft — für noch nicht mit Freizeit kom­pen­sierte Über­stun­den nicht von der Insol­ven­zentschädi­gung gedeckt sind.