Gesetzesentwurf: BGer als Verfassungsgericht

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates (RK‑N) hat einen Entwurf zu einem Bun­des­beschluss über die Ver­fas­sungs­gerichts­barkeit für Bun­des­ge­set­ze ver­ab­schiedet. Dieser soll Ende Feb­ru­ar 2011 in die Vernehm­las­sung gehen.

In der Medi­en­mit­teilung der Par­la­ments­di­en­ste vom 21. Feb­ru­ar 2011 heisst es dazu:

Im Jan­u­ar 2010 hat­te die Kom­mis­sion eine Sub­kom­mis­sion damit beauf­tragt, die Möglichkeit­en zur Umset­zung zweier par­la­men­tarisch­er Ini­tia­tiv­en zur Ver­fas­sungs­gerichts­barkeit zu prüfen (05.445 Pa. Iv. Ver­fas­sungs­gerichts­barkeit; 07.476 Pa. Iv. Bun­desver­fas­sung mass­gebend für recht­san­wen­dende Behör­den). […] Die Kom­mis­sion beantragt mit 22 zu 2 Stim­men bei 2 Enthal­tun­gen die Aufhe­bung von Artikel 190 BV, wodurch die dort ver­ankerte Beschränkung der Nor­menkon­trolle für Bun­des­ge­set­ze hin­fäl­lig würde. Bun­des­ge­set­ze kön­nten dann wie Verord­nun­gen des Bun­des und kan­tonale Erlasse von allen Behör­den bei der Anwen­dung im konkreten Fall auf ihre Vere­in­barkeit mit der Bun­desver­fas­sung und dem Völk­er­recht über­prüft wer­den. Prü­fungs­massstab wäre in erster Lin­ie die gesamte Bun­desver­fas­sung. Das Bun­des­gericht würde also im Unter­schied zu heute auch Grun­drecht­en, die nicht durch das Völk­er­recht garantiert sind, und Ver­fas­sungs­bes­tim­mungen über die Kom­pe­ten­zverteilung zwis­chen Bund und Kan­to­nen im Kon­flik­t­fall Vor­rang vor einem Bun­des­ge­setz ein­räu­men. […] Die Kom­mis­sion wird an ihrer näch­sten Sitzung einen erläutern­den Bericht ver­ab­schieden und dann das Vernehm­las­sungsver­fahren eröffnen.

Siehe hierzu auch die Berichter­stat­tung der NZZ.