FINMA-Mitteilung 18 (2010) — Behandlung von Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung

Die FINMA pub­lizierte kür­zlich eine neue Mit­teilung zur Behand­lung von Lebensver­sicherun­gen mit sep­a­rater Kon­to-/De­pot­führung (Medi­en­mit­teilung vom 4. Jan­u­ar 2011).

Die Mit­teilung 18–2010 richtet sich an Banken, Effek­ten­händler und Versicherungsunternehmen.

Die FINMA beab­sichtigt mit ihrer Mit­teilung, ver­schiedene Fra­gen im Zusam­men­hang mit so genan­nten Insur­ance Wrap­pers bzw. den Pflicht­en von Finanz­in­ter­mediären unter dem Geld­wäschereige­setz im Umgang mit Lebensver­sicherun­gen mit sep­a­rater Kon­to-/De­pot­führung zu klären.

Neben der Def­i­n­i­tion ein­er Lebensver­sicherung mit sep­a­rater Kon­to-/De­potver­wal­tung (Insur­ance Wrap­pers) enthält die FIN­MA-Mit­teilung ins­beson­dere nähere Aus­führun­gen zu den Pflicht­en der Banken und Effek­ten­händler (Ziff. 2) und den Pflicht­en der Ver­sicherung­sun­ternehmungen (Ziff. 3).