Verdeckte Internet-Ermittlungen sollen Schwyzer Recht unterstellt werden


Präventive, verdeckte polizeiliche Internetrecherchen sollen zumindest vorläufig dem Recht des Kantons Schwyz unterstellt werden, wie die NZZ in ihrer heutigen Online-Ausgabe berichtet.

Während die Schwyzer Polizeiverordnung eine Fahndung ohne Anfangsverdacht zulässt, sieht die ab 1. Januar 2011 geltende gesamtschweizerische Strafprozessordnung keine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungen mehr vor. Insoweit sei von einer Gesetzeslücke auszugehen. Hiervon betroffen ist insbesondere die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) des Bundes und der Kantone.

Der Schwyzer Regierungsrat hat auf Ersuchen des Leitungsausschusses und des Bundesamts für Polizei (Fedpol) zugestimmt, über eine vorläufige Anwendung des Schwyzer Rechts auf präventive, verdeckte polizeiliche Internetrecherchen mit den Bundesstellen zu verhandeln.