Revision des Stromversorgungsgesetzes voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft

Das UVEK hat­te im Novem­ber 2009 den Auf­trag erhal­ten, eine Revi­sion des Stromver­sorgungs­ge­set­zes vorzu­bere­it­en. Das UVEK hat nun entsch­ieden, dass die “Prü­fung der teils sehr kom­plex­en materiellen Inhalte und rechtlichen Grund­la­gen” (Medi­en­mit­teilung des UVEK) andauert. Das rev­i­dierte Gesetz solle per 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft treten.

Ob auch der geset­zlich per 1. Jan­u­ar 2014 vorge­se­hene zweite Schritt der Mark­töff­nung um ein Jahr ver­schoben wird, will der Bun­desrat zu einem späteren Zeit­punkt entschei­den.” (a.a.O.).