Neue Regelungen bei Einfuhr, Handel und Produktion von Pflanzen

Am 1. Jan­u­ar treten die neuen, weit­ge­hend mit dem EU-Recht har­mon­isierten Bes­tim­mungen der rev­i­dierten Pflanzen­schutzverord­nung (PSV) zu Ein­fuhr, Pro­duk­tion und Han­del mit Pflanzen in Kraft, wodurch die Ein­schlep­pung und die Aus­bre­itung beson­ders gefährlich­er Schador­gan­is­men (sog. „Quar­an­tä­ne­or­gan­is­men”) in die bzw. in der Schweiz ver­hin­dert wer­den soll.

Strenger geregelt wird u.a. die Ein­fuhr von Waren, die mögliche Träger von Quar­an­tä­ne­or­gan­is­men sind, sowie von Zitrusfrücht­en und ‑pflanzen. Zudem tra­gen Käufer von Pflanzen kün­ftig mehr Eigen­ver­ant­wor­tung; sie müssen sich vor dem Import über die Ein­hal­tung der geset­zlichen Vorschriften selb­st vergewissern.