Familienzulagenregister ab 2011 in Betrieb

Das neue Fam­i­lien­zu­la­gen­reg­is­ter wird am 1. Jan­u­ar 2011 in Betrieb genom­men. Im Reg­is­ter sind die Infor­ma­tio­nen über Fam­i­lien­zu­la­gen zen­tral­isiert, die nach schweiz­erischem Recht für Kinder und Jugendliche mit Wohn­sitz in der Schweiz oder im Aus­land (derzeit ca. 1.7 Mio.) aus­gerichtet wer­den. Das durch die Zen­trale Aus­gle­ichsstelle von AHV und IV geführte sowie vom Bund finanzierte Reg­is­ter dient als Auskun­ftsstelle und soll ver­hin­dern, dass für ein Kind mehrfach Fam­i­lien­zu­la­gen bezo­gen werden.

Über einen vol­lum­fänglichen Zugang ver­fü­gen nur die Durch­führungsstellen und deren Auf­sichts­be­hör­den; die Öffentlichkeit hat über das Inter­net einen beschränk­ten Zugang zum Reg­is­ter. So kön­nen z.B. (geschiedene oder getren­nt lebende) Eltern und Arbeit­gebende über­prüfen, ob und über welche Fam­i­lien­aus­gle­ich­skasse für ein Kind bere­its Zula­gen bezo­gen werden.

Die Adresse für die Abfrage im Inter­net lautet: www.infoafam.zas.admin.ch.