B‑1223/2010: “Tourbillon” (fig.) ist keine Herkunftsangabe

Tour­bil­lon (fig.)

Das BVGer hebt einen Entscheid des IGE in Marken­sachen auf. Das IGE hat­te in der Wort-/Bild­marke “Tour­bil­lon” (Abb.) der Swatch Group Man­age­ment Ser­vices AG einen irreführen­den Herkun­ft­shin­weis erblickt, näm­lich auf den gle­ich­nami­gen Haus­berg von Sion.

Aus Sicht des BGer ist dage­gen davon auszuge­hen, dass nur ein klein­er Teil des Abnehmerkreis­es gle­ichzeit­ig die nur region­al bekan­nte geo­graphis­che Bedeu­tung des Begriffs “Tour­bil­lon” ken­nt und gle­ichzeit­ig nicht weiss, dass der gle­iche Aus­druck auch eine Sach­beze­ich­nung aus der Uhren­branche ist. Zudem dürfte die Mehrheit dieser kleinen Gruppe mit der franzö­sis­chen Bedeu­tung des Wortes (“Strudel”) ver­traut sein. Die hin­ter­legte Marke löse deshalb im Wesentlichen keine Herkun­ft­ser­wartung aus, son­dern werde als Gat­tungs­beze­ich­nung oder als Fan­tasieze­ichen ver­standen, so dass eine Irreführungs­ge­fahr verneint wer­den müsse. Das Zeichen ist deshalb (ohne Beschränkung auf Waren schweiz­erisch­er Herkun­ft) einzu­tra­gen (Klasse 14).