Weisung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Das Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) hat eine neue Weisung Nr. 7 zur Umset­zung der Artikel 12 und 13 der Lebens­mit­tel- und Gebrauchs­ge­gen­tän­de­verord­nung (LGV) in seinem aktuellen Bul­letin 43/2010 veröf­fentlicht, welche die Ver­sion vom 17. März 2009 ersetzt.

Die Weisung bein­hal­tet detail­lierte Ausle­gungsvor­gaben für die Melde- und Bewil­li­gungspflicht nach der LGV. Im Anhang find­et sich zudem ein Entschei­dungs­baum, mit dem geprüft wer­den kann, ob ein Betrieb im konkreten Fall eine Bewil­li­gung benötigt oder nicht.

Die Neuin­ter­pre­ta­tion war erforder­lich, um die mit der Über­nahme des EG-Hygien­erechts geän­derten bzw. einge­führten Bes­tim­mungen der LGV in Übere­in­stim­mung mit dem EG-Recht umzusetzen.

Das Bul­letin mit der Weisung (S. 955 ff.) ist hier abrufbar.