Gesetzgebung: “Too Big to Fail”

Vor kurzem teilte der Bun­desrat mit, dass er auf dem Geset­zesweg die Risiken für die Volk­swirtschaft ein­schränken will, die von grossen, sys­tem­rel­e­van­ten Banken aus­ge­hen (siehe Medi­en­mit­teilung vom 12. Mai 2010).

Im Bun­des­blatt (Aus­gabe vom 1. Juni 2010) find­en sich nun­mehr die Botschaft sowie der Entwurf des Bun­des­beschlusses über die Pla­nung von Mass­nah­men zur Begren­zung volk­swirtschaftlich­er Risiken durch Grossunternehmen.

Der Entwurf des Bun­des­beschlusses konzen­tri­ert sich primär auf pla­nende Ele­mente und beschreibt einen Zeit­plan für erforder­liche Geset­zesän­derun­gen, aus­ge­hend von dem auf Ende August 2010 vorzule­gen­den Schluss­bericht der Expertenkom­mis­sion zur Lim­i­tierung von volk­swirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen.