Der Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) zu überarbeiten. Damit soll den Ergebnissen der im letzten Jahr durchgeführten Vernehmlassung Rechnung getragen werden. Es hatte sich gezeigt, dass die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) mit 78 Prozent befürwortet, die restriktiven Rahmenbedingungen hingegen aber ganz überwiegend abgelehnt werden.
Revidiert werden soll der in der Fortpflanzungsmedizin geltende Grundsatz, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen (Dreier-Regel); die Regel soll künftig zwar grundsätzlich beibehalten, aber in der PID gestrichen werden. Ferner wird vorgeschlagen, das bisherige Verbot zur Aufbewahrung von Embryonen in der Fortpflanzungsmedizin aufzuheben. Keine Änderung erfährt hingegen die einschränkende Regelung, dass die PID nur für erblich belastete Paare in Anspruch genommen werden darf; alle anderen möglichen Anwendungen der PID sollen weiterhin verboten bleiben. Schliesslich soll die strenge behördliche Überwachung der PID überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die neue Vorlage bedingt eine Verfassungsänderung (Art. 119 BV) und zieht eine erneute Vernehmlassung im ersten Halbjahr 2011 nach sich.
Zum Rechtssetzungsverfahren siehe auch die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).