Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Der Bun­desrat hat ver­gan­gene Woche beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedi­zinge­set­zes (FMedG) zu über­ar­beit­en. Damit soll den Ergeb­nis­sen der im let­zten Jahr durchge­führten Vernehm­las­sung Rech­nung getra­gen wer­den. Es hat­te sich gezeigt, dass die Zulas­sung der Präim­plan­ta­tions­di­ag­nos­tik (PID) mit 78 Prozent befür­wortet, die restrik­tiv­en Rah­menbe­din­gun­gen hinge­gen aber ganz über­wiegend abgelehnt werden.

Rev­i­diert wer­den soll der in der Fortpflanzungsmedi­zin gel­tende Grund­satz, wonach pro Behand­lungszyk­lus max­i­mal drei Embry­onen entwick­elt wer­den dür­fen (Dreier-Regel); die Regel soll kün­ftig zwar grund­sät­zlich beibehal­ten, aber in der PID gestrichen wer­den. Fern­er wird vorgeschla­gen, das bish­erige Ver­bot zur Auf­be­wahrung von Embry­onen in der Fortpflanzungsmedi­zin aufzuheben. Keine Änderung erfährt hinge­gen die ein­schränk­ende Regelung, dass die PID nur für erblich belastete Paare in Anspruch genom­men wer­den darf; alle anderen möglichen Anwen­dun­gen der PID sollen weit­er­hin ver­boten bleiben. Schliesslich soll die strenge behördliche Überwachung der PID über­prüft und gegebe­nen­falls angepasst werden.

Die neue Vor­lage bed­ingt eine Ver­fas­sungsän­derung (Art. 119 BV) und zieht eine erneute Vernehm­las­sung im ersten Hal­b­jahr 2011 nach sich.

Zum Rechts­set­zungsver­fahren siehe auch die Infor­ma­tio­nen des Bun­de­samtes für Gesund­heit (BAG).