WEKO: kein Zusammenschluss von Orange und Sunrise

Die Weko hat den Zusam­men­schluss der Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen France Télé­com SA (Orange) und Sun­rise Com­mu­ni­ca­tions AG unter­sagt, wie heute bekan­nt wurde (vgl. auch “Presserohstoff/Fact Sheet”, pdf, und das Inter­view mit Prof. Stof­fel in der NZZ). Aus Sicht der Weko­hätte das Fusion­spro­dukt zusam­men mit der Swiss­com im schweiz­erischen Mobil­funkmark­teine kollek­tiv mark­t­be­herrschende Stel­lung ein­genom­men, die geeignet wäre, den wirk­samen Wet­tbe­werb zu beseit­i­gen; beson­ders, weil durch die Fusion Sun­rise, der heute aktivste Mark­t­teil­nehmer, ver­schwinden würde. Dadurch wäre der Wet­tbe­werb­s­druck auf die dom­i­nante Swiss­com ver­ringert wor­den, wie die WEKO schreibt.

Der Fall wurde anders als die Zusam­men­schlüsse von Migros und Den­ner sowie Coop und Car­refour entsch­ieden, weil im Mobil­funkmarkt — im Gegen­satz zum Detail­han­del — nicht mit neuen Mark­tein­trit­ten zu rech­nen sei; im Gegen­teil würde durch die Fusion ein Mark­tein­tritt neuer Anbi­eter prak­tisch verunmöglicht.

Sun­rise und Orange haben die Möglichkeit, den Entscheid der Weko beim Bun­desver­wal­tungs­gericht anzufecht­en (VwVG 31 und 33 f) oder sich mit einem Antrag auf aus­nahm­sweise Zulas­sung aus über­wiegen­den öffentlichen Inter­essen an den Bun­desrat zu wen­den (KG 8).