Verjährungsverlängerung für “grosse Wirtschaftsdelikte”

Die Ver­jährungs­fris­ten für sog. “grosse Wirtschafts­de­lik­te” wer­den ver­längert. Der Nation­al­rat hat am 3. März 2010 stillschweigend eine entsprechende Motion (08.3930) im Ein­ver­ständ­nis mit dem Bun­desrat gut­ge­heis­sen, nach­dem bere­its der Stän­der­at am 12. März 2009 zuges­timmt hat­te. Der Bun­desrat hat­te die Annahme der Motion beantragt.