5A_715/2009: Auslegung einer testamentarischen Klausel

Das BGer hat­te fol­gende, in einem Tes­ta­ment enthal­tene Klausel auszule­gen:

… also ich Z.________ ver­füge, über haushalt gegen­stand coup℗on am hause W.________ habe ich so 440 000 fr. einge­set­zt an meinen nef­fen für all seine arbeit die er alles gratis und zur voll­sten zufrieden­heit aus geführt hat, ist das nicht zu viel 10000 auch bekommt er sämtlich uhren die im hause sind, …”

Die Vorin­stanz, das OGer GL, hat­te diese Pas­sage so ver­standen, dass dem Nef­fen ein Ver­mächt­nis von CHF 10’000 aus­gerichtet wer­den solle; die “440 000 fr.” bezo­gen sich danach auf die Bew­er­tung des Haus­es samt Haushalt. Der Neffe hat­te dage­gen behaupten lassen, richtiger­weise sei nach “…coup℗on” ein Punkt zu denken, so dass sich die CHF 440’000 auf den Nef­fen hät­ten beziehen müssen. Das OGer hat­te sich bei sein­er Ausle­gung auch den Entwurf der tes­ta­men­tarischen Klausel als ausser­halb der Tes­ta­mentsurkunde liegen­des Beweis­mit­tel gestützt. Das BGer bestätigt die Auf­fas­sung des OGer GL.