Neue Strafanzeige gegen UBS-Verantwortliche

Die Geschäft­sleitung der SP teilte heute mit, eine neue Strafanzeige wegen unge­treuer Geschäfts­be­sorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) gegen die früheren UBS-Ver­wal­tungsrat­spräsi­den­ten Mar­cel Ospel und Peter Kur­er bei der Staat­san­waltschaft einzureichen.

Die SP hat­te bere­its am 14. August 2009 erst­mals Strafanzeige erstat­tet, doch die Zürcher Staat­san­waltschaft verzichtete auf Eröff­nung eines Strafver­fahrens auf­grund zu hoher rechtlich­er Hürden. 

Die Partei sieht sich in ihrem Vorge­hen durch das Bun­desver­wal­tungs­gericht bestätigt, dass mit Urteil vom 5. Jan­u­ar 2010 (B‑1092/2009) fest­gestellt hat­te, dass die Her­aus­gabe von Bankkun­den­dat­en unrecht­mäs­sig war. Bei sein­er Begrün­dung habe das Gericht aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass die UBS durch das Miss­man­age­ment der dama­li­gen UBS-Spitze in eine exis­tenzbedrohliche Sit­u­a­tion hinein­manövri­ert wurde.

Der Bun­desrat hat­te auf eine Klage verzichtet und den Entscheid darüber der UBS über­lassen; die Bank wollte ihre früheren Spitzen­man­ag­er nicht einklagen.

Siehe auch unsere früheren Beiträge (hier und hier) sowie die Berichter­stat­tung der NZZ (hier und hier).