Gesetzgebung: Revision Börsendelikte und Marktmissbrauch — Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bun­desrat beab­sichtigt im Bere­ich der Börsende­lik­te und des Mark­t­miss­brauchs grif­figere Nor­men schaf­fen. Die Vor­lage schlägt unter anderem im materiellen Recht und im Ver­fahren­srecht grif­figere Nor­men vor, die Fehlver­hal­ten am Markt effizient sank­tion­ieren und inter­na­tionalen Regelun­gen Rech­nung tragen.

Heute wurde die Vernehm­las­sung für eine entsprechende Änderung des Börsen­ge­set­zes eröffnet. Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 30. April 2010.

Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen: