Unter "Enforcement" versteht die FINMA die forcierte Ermittlung des Sachverhalts bei Verdacht auf Missstände oder Missbrauch und die zwangsweise Durchsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetze. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung integrer Märkte. Bei der Durchsetzung des Aufsichtsrechts sei die FINMA bestrebt, mit Augenmass vorzugehen und ihre Verfahren rasch und konzentriert sowie fair und transparent zu führen.
Die Enforcement-Policy erläutert insbesondere das Vorgehen der FINMA gegen natürliche Personen. Solche Verfahren sind für die Betroffenen regelmässig einschneidend, weshalb sich die FINMA Zurückhaltung auferlege.
Die Enforcement-Policy erläutert insbesondere das Vorgehen der FINMA gegen natürliche Personen. Solche Verfahren sind für die Betroffenen regelmässig einschneidend, weshalb sich die FINMA Zurückhaltung auferlege.

