FINMA: Verabschiedet Enforcement-Policy

In ihrer Medi­en­mit­teilung informiert die FINMA, dass der FIN­MA-Ver­wal­tungsrat im Dezem­ber 2009 eine von der Geschäft­sleitung vorgelegte Enforce­ment-Pol­i­cy ver­ab­schiedete. Die Pol­i­cy umfasst dreizehn Grund­sätze, in denen zen­trale Ele­mente des Finanz­mark­ten­force­ments der FINMA umschrieben sind.

Unter “Enforce­ment” ver­ste­ht die FINMA die forcierte Ermit­tlung des Sachver­halts bei Ver­dacht auf Missstände oder Miss­brauch und die zwangsweise Durch­set­zung der Finanz­mark­tauf­sichts­ge­set­ze. Ober­stes Ziel ist die Gewährleis­tung inte­gr­er Märk­te. Bei der Durch­set­zung des Auf­sicht­srechts sei die FINMA bestrebt, mit Augen­mass vorzuge­hen und ihre Ver­fahren rasch und konzen­tri­ert sowie fair und trans­par­ent zu führen.

Die Enforce­ment-Pol­i­cy erläutert ins­beson­dere das Vorge­hen der FINMA gegen natür­liche Per­so­n­en. Solche Ver­fahren sind für die Betrof­fe­nen regelmäs­sig ein­schnei­dend, weshalb sich die FINMA Zurück­hal­tung auferlege.