UN-Konvention gegen Korruption in Kraft getreten

Das Übereinkom­men der Vere­in­ten Natio­nen gegen Kor­rup­tion (Unit­ed Nations Con­ven­tion against Cor­rup­tion, UNCAC) vom 31. Okto­ber 2003, das in der Schweiz am 24. Sep­tem­ber 2009 rat­i­fiziert wurde, ist für die Schweiz am 24. Okto­ber 2009 in Kraft getreten.

Die Kon­ven­tion regelt die Ver­hü­tung, Ermit­tlung und Strafver­fol­gung der Kor­rup­tion sowie das Ein­frieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträ­gen aus Straftaten.