Street View: EDÖB klagt gegen Google vor Bundesverwaltungsgericht

Der Eid­genös­sis­che Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauf­tragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat am heuti­gen Fre­itag gegen Google Klage vor dem Bun­desver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht, wie er in ein­er Medi­en­mit­teilung bekan­nt­gab. Er möchte das Auf­schal­ten weit­er­er Bilder und weit­ere Kam­er­afahrten ver­bi­eten lassen.

Bere­its am 11. Sep­tem­ber 2009 hat­te der EDÖB in ein­er Empfehlung Google aufge­fordert, ver­schiedene Mass­nah­men zum besseren Schutz der Per­so­n­en­dat­en und der Pri­vat­sphäre im Online-Dienst Street View umzuset­zen. Er kri­tisierte vor allem, dass in dem Mitte August 2009 in Betrieb genomme­nen Dienst zahlre­iche Gesichter und Auton­um­mern nicht aus­re­ichend unken­ntlich gemacht wor­den seien oder Betrof­fene in sen­si­bler Umge­bung (z. B. vor Spitälern oder Gefäng­nis­sen) gezeigt wür­den, was auf­grund der Zoom­funk­tion sehr prob­lema­tisch sei. Zudem könne der Nutzer von Street View mehr sehen als der Pas­sant auf der Strasse, weil die Höhe der Kam­era auf den Google-Autos son­st ver­wehrte Ein­blicke in umfriedete Orte (z.B. Höfe oder Gärten) ermögliche. Google hat die Umset­zung der Mass­nah­men mit Schreiben vom 14. Okto­ber 2009 in weit­en Teilen abgelehnt, weshalb sich der EDÖB zur Klage ver­an­lasst sah.

Die Klageschrift kann hier abgerufen werden.

Siehe auch die Berichter­stat­tung der NZZ.