6B_729/2009: Rechtsverzögerung

Das Bun­des­gericht hat sich mit Urteil vom 9. Okto­ber 2009 (6B_729/2009) erneut zu Ziff. 2 Abs. 2 der Schluss­bes­tim­mungen des StGB (SchlBest­St­GB) geäussert, wonach laufende Ver­wahrun­gen inner­halb Jahres­frist nach Inkraft­treten des neuen Rechts zu über­prüfen sind.

3.1 […] Bei Ziff. 2 Abs. 2 SchlBest­St­GB han­delt es sich um eine (reine) Ord­nungsvorschrift. Ein (auch mas­sives) Über­schre­it­en des geset­zlichen Zeitrah­mens von einem Jahr kann daher allen­falls Indiz für eine ver­fas­sungswidrige Rechtsverzögerung sein, genügt aber für sich allein nicht, um eine solche anzunehmen. Davon geht der Beschw­erde­führer indessen zu Unrecht aus, indem er auss­chliesslich aus der Fristüber­schre­itung auf das Vor­liegen ein­er unzuläs­si­gen Rechtsverzögerung schliesst. […]