Berufsdiplome für Maurer und Strassenbauer in Deutschland mit jenen in der Schweiz identisch

Aus ein­er Pressemit­teilung der UNIA:

Das Bun­des­gericht hat eine Nichtigkeits­beschw­erde der Fir­ma Dai­ly Job gegen einen von der Gew­erkschaft Unia vertrete­nen Mau­r­er aus Deutsch­land abgewiesen. Die Fir­ma Dai­ly Job muss somit fast 2000 Franken nachzahlen, die sie einem deutschen Mau­r­er voren­thal­ten hatte. (…)

Am 29. Jan­u­ar 2009 fällte das Arbeits­gericht der Stadt Bern ein für den Schutz der Schweiz­er Löhne weg­weisendes Urteil: Ein Mau­r­er, der seine Lehre in Deutsch­land gemacht hat, ist einem Mau­r­er mit eid­genös­sis­chem Fähigkeit­sausweis gle­ichgestellt. Das bedeutet: Es gel­ten für ihn Schweiz­er Löhne, der Arbeit­ge­ber darf deutsche Mau­r­er nicht als Lohn­drück­er missbrauchen.

Gegen das Urteil hat­te das Tem­porär­büro Dai­ly Job zuerst beim Oberg­ericht des Kan­tons Bern und anschliessend beim Bun­des­gericht Nichtigkeit­sklage ein­gere­icht und dessen Annul­lierung verlangt. (…)

Wichtiger Grund­satzentscheid gegen Lohn­dump­ing
Das Gericht leit­et die Lohn­nachzahlung für den deutschen Mau­r­er aus den Vorschriften des Lan­des­man­telver­trages 2006 für das schweiz­erische Bauhaupt­gewerbe (LMV) ab. Dort wird fest­ge­hal­ten, dass die Berufs­diplome für Mau­r­er und Strassen­bauer in Deutsch­land mit jenen in der Schweiz iden­tisch sind. Qual­i­fizierte deutsche Bauleute dür­fen daher nicht tiefer eingestuft und als Lohn­drück­er miss­braucht wer­den. Das wäre Lohn­dump­ing, weil damit die im LMV fest­gelegten Min­destlöhne unter­laufen würden.”