Botschaft zur Umsetzung der Schengener Weiterentwicklung im Bereich Datenschutz

Der Bun­desrat hat am heuti­gen Fre­itag eine Botschaft und einen Geset­ze­sen­twurf ver­ab­schiedet, wom­it der EU-Rah­menbeschluss 2008/977/JI vom 27. Novem­ber 2008 über den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die im Rah­men der polizeilichen und jus­tiziellen Zusam­me­nar­beit in Straf­sachen ver­ar­beit­et wer­den, umge­set­zt wer­den soll.

Neben der Regelung des Aus­tausches und der Bear­beitung von Per­so­n­en­dat­en ist auch eine Änderung des Daten­schutzge­set­zes vorge­se­hen; die Bun­des­or­gane wer­den verpflichtet, ein­er­seits die betrof­fene Per­son über jede Beschaf­fung von Dat­en zu informieren und ander­er­seits Per­so­n­en­dat­en aufzube­wahren, wenn deren Ver­nich­tung die Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son beein­trächti­gen würde. Ausser­dem wer­den im Strafge­set­zbuch und im Schen­gen-Infor­ma­tion­saus­tausch-Gesetz die Voraus­set­zun­gen fest­gelegt, unter denen die von einem Schen­gen-Staat erhal­te­nen Dat­en an einen Drittstaat, eine inter­na­tionale Ein­rich­tung oder eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son weit­ergeleit­et wer­den dürfen.