1C_48/2008: Behindertengerechte Ausstattung von Um- und Neubauten (amtl.Publ.)

Das BGer hat am 9. Juli 2008 eine Beschw­erde des Invali­den­ver­bands Pro­cap abgewiesen. Pro­cap hat­te im Baube­wil­li­gungsver­fahren für eine Erweiterung des Heil­bads in der Gemeinde Grub (AR) gestützt auf das BehiG Ein­sprache ein­gelegt, weil nur der Erweiterungs­bau, aber nicht die ganze restliche Anlage uneingeschränkt zugänglich war. Im fol­gen­den Ver­fahren erhielt Pro­cap teil­weise Recht, ver­langte vor BGer aber weit­erge­hende Anpas­sun­gen des zwis­chen­zeitlich real­isierten Baus. Das BGer entsch­ied, dass bei einem Um- oder Neubau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes nur dieser Teil der Baute behin­derten­gerecht aus­gestal­tet wer­den muss.