Aufsichtsverordnung RAB in Kraft per 1. April 2008

Die Verord­nung der Eid­genös­sis­chen Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde über die Beauf­sich­ti­gung von Revi­sion­sun­ternehmen ist auf den 1. April 2008 in Kraft geset­zt worden. 

Sie gilt für Revi­sion­sun­ternehmen, wenn sie Revi­sions­di­en­stleis­tun­gen für Pub­likums­ge­sellschaften erbrin­gen und unter der Auf­sicht der RAB ste­hen oder wenn sie sich frei­willig dieser Auf­sicht unter­stellt haben. Sie regelt die Prü­fungs­stan­dards für die Erbringung von Revi­sions­di­en­stleis­tun­gen und das Ver­fahren zur Über­prü­fung der staatlich beauf­sichtigten Revi­sion­sun­ternehmen durch die RAB.