Neue AHV-Nr.: Inkraftsetzung per 1. Dezember 2007; Stichtag 1. Juli 2008

Der Bun­desrat hat die Revi­sion des AHVG zur Ein­führung der neuen AHV-Num­mer auf den 1. Dezem­ber 2007 in Kraft geset­zt. Mit dem gle­ichen Datum sollen die AHVV, die ZStV und die VVK angepasst wer­den. Stich­tag der Umstel­lung auf die neue Num­mer ist der 1. Juli 2008.

Die Revi­sion bet­rifft vor allem die neuen Artikel 50c-50f AHVG zur Ein­führung ein­er “nicht-sprechen­den” Num­mer, zur Def­i­n­i­tion der Berech­ti­gung zur Ver­wen­dung der Num­mer und zu den notwendi­gen sich­ern­den Massnahmen.

Han­dungs­be­darf (Zitat aus der Medienmitteilung):

Für die Ver­sicherten (Arbeitnehmer/innen, Selb­ständi­ger­wer­bende, Nichter­werb­stätige, Rentner/innen) lösen die Inkraft­set­zungs­dat­en und der Stich­tag vom 1.7.08 keinen Hand­lungs­be­darf aus. Sie wer­den rechtzeit­ig und automa­tisch entwed­er über ihre Arbeit­ge­ber oder von ihrer Aus­gle­ich­skasse mit den nöti­gen Infor­ma­tio­nen ver­sorgt – in aller Regel im zweit­en Semes­ter 2008 oder auch erst 2009. Es muss auch nie­mand ab einem bes­timmten Datum seine neue AHV-Num­mer auswendig ken­nen. Die AHV kann die Ver­sicherten auch weit­er­hin über ihre bish­erige Num­mer iden­ti­fizieren. Die Arbeit­ge­ber ihrer­seits wer­den im zweit­en Semes­ter 2008 von ihrer Aus­gle­ich­skasse kon­tak­tiert und mit den neuen Num­mern ihrer Angestell­ten versorgt.”

  • Doku­men­ta­tion des BSV
  • Erläuterun­gen zu den Verordnungsänderungen