EBK eröffnet Anhörung zur Änderung von BankV 3a III (Devisenhändler)

Die EBK hat heute die bis am 20. Dezem­ber 2007 dauernde Anhörung zu ein­er Änderung von BankV 3a eröffnet. Danach sollen in Zukun­ft auch Devisen­händler bewil­li­gungspflichtig sein. Nach der gel­tenden Fas­sung der Bes­tim­mung gel­ten nicht als Ein­la­gen iSv BankV 3a I u.a. (III lit. c) “Haben­sal­di auf Kun­denkon­ti von Effekten‑, Devisen- oder Edel­met­all­händlern, Ver­mö­gensver­wal­tern oder ähn­lichen Unternehmen, welche einzig der Abwick­lung von Kun­dengeschäften dienen, wenn dafür kein Zins bezahlt wird.” Gestrichen wer­den soll der Aus­druck “, Devisen-”.

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