Vollzugsverordnung zum neuen Familienzulagengesetz
Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZV) verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen.
Medienmitteilung
Verordnungstext
Erläuterungen des Bundesamts für Sozialversicherungen
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