5a_53/2010: Wohnsitzwechsel wirkt sich auf die Zuständigkeit des Rechtsöffnungsgerichts aus (amtl. Publ.)

Strittig war im vorliegenden Fall die Frage,

"ob und wie sich ein Wohnsitzwechsel des Schuldners auf die örtliche Zuständigkeit des Rechtsöffnungsgerichts auswirkt."
Die Frage betrifft SchKG 53, wonach die Betreibung am bisherigen Orte fortgesetzt wird, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz (i) nach der Pfändungsankündigung oder (ii) der Zustellung der Konkursandrohung oder (iii) des Zahlungsbefehls zur Wechselbetreibung veränderte, und SchKG 84 I, in der Revision von 1994/97 eingeführt wurde. In der Lehre ist strittig, ob die Einführung von SchKG 84 I zur Folge habe, dass SchKG 53 bei der Rechtsöffnung nicht mehr oder nur in wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung komme, oder ob sie im Gegenteil insoweit nichts geändert habe. Die kantonale Praxis folgt der zweiten Ansicht (keine Änderung).

Das BGer schliesst sich der zweiten Ansicht an: Wenn der Schuldner seinen Wohnsitz nach Zustellung des Zahlungsbefehls verlegt, ist das Gesuch um Rechtsöffnung beim Gericht des neuen Wohnsitzes zu stellen, falls der Schuldner dem Gläubiger die Wohnsitzverlegung angezeigt hat oder der Gläubiger sonstwie davon erfahren hat.


4a_146/2010: HGer AG: Prozessüberweisung bei vorsorglichen Massnahmen nur zurückhaltend

Das BGer hält fest, dass nicht nur ein Überweisungsentscheid nach GestG 36 II als Zwischenentscheid über die örtliche Zuständigkeit zu qualifizieren ist, sondern auch die Ablehnung einer solchen Überweisung.

Die Vorinstanz, das HGer AG, hatte die Überweisung abgelehnt, da umstritten sei, ob GestG 36 II auf vorsorgliche Massnahmeverfahren im Verhältnis mit einer ordentlichen Klage Anwendung finde; in der Lehre werde dies aber mehrheitlich abgelehnt. Jedenfalls wäre sie nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Ausnahmefall liege nicht vor.

Die hier angefochtene Verweigerung der Überweisung erging im Rahmen eines Gesuchs über vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Patentrechts, so dass nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden konnte. Solche waren aber nicht geltend gemacht worden.


4A_417/2009: Kontrahierungspflicht der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs

Die schweizerische Post hatte Kontobeziehungen mit mehreren Parteien, die dubiosen Geschäftsaktivitäten (Angebote von Adressregistereinträgen) nachgingen, mit dem Hinweis gekündigt, eine "Analyse Ihres Kundendossiers hat ergeben, dass sich unsere Ausrichtung nicht mit Ihrem Profil und Ihren Geschäftsaktivitäten deckt und / oder dass wir unsere Sorgfaltspflicht nicht mehr wahrnehmen können". Strittig war das Kündigungsrecht der Post, das die Post aus ihren AGB abgeleitet hatte.


Bundesbeschluss betreffend Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität

Heute wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität im Entwurf veröffentlicht.

Ein Link zum Bundesbeschluss und zum Übereinkommen finden sich hier und hier. Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesamtes für Justiz erhältlich.


Swissmedic-Verwaltungsverordnung: Anleitung Zulassung im Ausland bereits zugelassener Arzneimittel

Am 1. Juli 2010 traten Art. 5a-d VAM in Kraft. Zeitgleich hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die neue Verwaltungsverordnung „Anleitung Zulassung im Ausland bereits zugelassener Arzneimittel (Art. 13 HMG)" sowie die entsprechenden Formulare und die Checkliste „Formale Kontrolle Art. 13“ publiziert.

Die genannten Dokumente und weitere Informationen sind hier erhältlich.